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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/10 (BFH) |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4 |
Schlagwörter | GmbH, Anteilsveräußerung, Auflösungsverlust, Insolvenz, Halbabzugsverbot |
Rechtsfrage: | Halbabzugsverbot: Unterliegt der aus der Insolvenz einer GmbH resultierende Auflösungsverlust in Höhe von 169809 EUR, obwohl es zu keiner Zeit offene oder verdeckte Ausschüttungen der GmbH gegeben hat, aufgrund des für die Geschäftsanteile an der GmbH erzielten Kaufpreises von 4000 EUR dem Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG oder ist der Verlust von 169809 EUR, vermindert um den Kaufpreis in Höhe von 4000 EUR, in voller Höhe bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 323/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 40 |