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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 137/00 | 
| §§: | KStG § 1 | 
| Schlagwörter | Geschäftsleitung, Ort, Inland, Unbeschränkte Steuerpflicht | 
| Rechtsfrage: | Ort der Geschäftsleitung einer englischen Ltd. im Inland (Abwicklung aller verwaltungstechnischen Tätigkeiten in einem inländischen Büro) mit der Folge der unbeschränkten Steuerpflicht des Ltd.? | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.05.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 4118/95 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 17 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.04.2001 | 
| Erledigungs-Az: | I B 137, 138/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 42 |