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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/20 (BFH)
§§: FGO § 68, EStG § 26 Abs. 2, EStG § 26 a, EStG § 26 b
Schlagwörter Veranlagungsart, Wechsel, Gegenstand des Verfahrens
Rechtsfrage: Prozessuale Folgen des Wechsels der Veranlagungsart während des Klageverfahrens: Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahren aufgehoben und werden Einzelveranlagungsbescheide erlassen, werden diese dann nicht gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Klageverfahrens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.09.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 2277/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2023
Erledigungs-Az: I R 38/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 54