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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-87/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den angefochtenen Beschluss, mit dem die Europäische Kommission festgestellt habe, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, für nichtig zu erklären, - der Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 110 S. 37
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 10.05.2023
Erledigungs-Az: Rs T-34/21 und T-87/21