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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-79/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Frankreich
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss (EU) der Beklagten vom 2.8.2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben, für nichtig zu erklären und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 110 S. 35
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 14.06.2023
Erledigungs-Az: Rs T-79/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 11 55