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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 54/20 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 7, RL 2003/96/EG Art. 15 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerbefreiung, Stromsteuer, Erneuerbare Energieträger, Verwendung
Rechtsfrage: Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern: Ist für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den in BHKW erzeugten Strom aus erneuerbaren Energieträgern rein auf die physikalische Verwendung abzustellen oder ist eine kaufmännisch-bilanzielle Verwendung ebenso ausreichend? Schließt die Erzeugung von Strom aus einem Erdgasnetz, das ein Gemisch von begünstigtem (aus Biomasse erzeugtem) und nicht begünstigtem Gas enthält von vornherein eine Steuerbefreiung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.09.2020
Vorinstanz/AZ: 14 K 2221/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 06 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2023
Erledigungs-Az: VII R 54/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 06 98