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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/22 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, EStG § 15 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Vermögensverwaltung, Abfärbetheorie, Beteiligungseinkünfte, Bagatellgrenze
Rechtsfrage: Führen gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze stets zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in solche aus Gewerbebetrieb? Folgt daraus die Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.05.2022
Vorinstanz/AZ: 15 K 26/20 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 12 25