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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 34/02 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 5, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Baukostenzuschuss, Fördermittel, 3. Förderungsweg, Mehrfamilienhaus, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Steuerrechtliche Behandlung von im 3. Förderungsweg oder in ähnlicher Weise gewährten Zuschüssen - Mindert der von der Landestreuhandstelle Hessen im Zuge der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses nach dem 3. Förderungsweg bewilligte Kostenzuschuss gem. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB die Gebäudeherstellungskosten oder ist dieser als Zuschuss anzusehen, der mit der Gebrauchsüberlassung des Gebäudes in unmittelbarem Zusammenhang steht - z.B. als Gegenleistung für die Belegungs- und Mietpreisbindung - und damit als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die gem. Abschn. 163 Abs. 2 EStR ab 1996 auf 10 Jahre zu verteilen sind, zu bewerten? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4360/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 34/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 58 |