
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 36/14 (BFH) |
§§: | EStG § 24 b, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 a Abs. 1, EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Alleinerziehende, Entlastungsbetrag, Ungleichbehandlung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | 1. Verstößt die Besteuerung Alleinerziehender, die von dem anderen Elternteil keinen Barunterhalt für ihre minderjährigen Kinder erhalten, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), weil der für den Unterhalt der Kinder notwendige Hinzuverdienst einkommensteuerpflichtig ist, während dies eine Barunterhaltsleistung nicht wäre? - 2. Ist dem alleinerziehenden Elternteil, der für seine minderjährigen Kinder keinen Barunterhalt, sondern nur unter dem Mindestunterhalt liegende Unterhaltsvorschussleistungen erhält, neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe der Differenz zwischen den erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen und dem Mindestunterhalt zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 81/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 130 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 36/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 94 |