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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-29/25 (EuG) |
| §§: | DVO (EU) 2024/2754 |
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, endgültiger Ausgleichszoll, Einfuhr, neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Personenbeförderung, China, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Klage für zulässig zu erklären, - die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 der Kommission vom 29.10.2024 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China ("angefochtene Verordnung") für nichtig zu erklären, und - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2025/1249 |