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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 4/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 b Abs. 3, StBereinG 1999 |
Schlagwörter | Bilanzänderung, Rücklage, Grundstück, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in der Fassung des StBereinG 1999 eine Bilanzänderung (Bildung einer Rücklage nach § 6 b EStG) zulässig, wenn nach einer Außenprüfung der Veräußerungsgewinn für ein bisher als Privatvermögen behandeltes Grundstück erfasst wird? Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen einer Bilanzänderung und einer Bilanzberichtigung? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 704/02 E, G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 4/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 11 13 |