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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/05 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Wohnung, Verbilligte Überlassung, geldwerter Vorteil, Mietspiegel |
Rechtsfrage: | Verbilligte Überlassung einer Wohnung: Liegt bei einer vom Arbeitgeber angemieteten Wohnung zu einer am unteren Rand des Mietspiegels liegenden Miete in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten und gezahlten Miete und dem Mittelwert des Mietspiegels ein als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil vor? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 321/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 49 06 |