
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/20 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 4, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 Abs. 1, GewStG § 7 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Schachtelbeteiligung, Wertverlust, Teilwertabschreibung, Schadensersatz, Betriebseinnahme |
Rechtsfrage: | Schadensersatzleistung für den Wertverlust einer Beteiligung und eines Gesellschafterdarlehens bei Gewinnhinzurechnung des entsprechenden Bilanzverlusts nach § 8 b Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG: 1. Muss eine Kapitalgesellschaft, die eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft i.S. von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG hält und die eine unter § 8 b Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG fallende Teilwertabschreibung auf diese Beteiligung sowie eine Forderungsabschreibung auf ein Gesellschafterdarlehen wegen voraussichtlich dauernder Wertlosigkeit der Beteiligung und des Gesellschafterdarlehens vornimmt, eine Schadensersatzleistung, die sie von Dritten, welche sie für den Wertverlust der Beteiligung haftbar gemacht hat, zum Ausgleich des Wertverlustes der Beteiligung aufgrund eines Vergleichsvertrags erhält, in voller Höhe als Betriebseinnahme versteuern? - 2. Kann die Schadensersatzleistung weder als nach § 8 b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreie Einnahme noch als erfolgsneutrale Kapitalrückzahlung behandelt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 137/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 29/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 87 |