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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 14/24 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 5 Satz 2, AO § 129
Schlagwörter Einlagekonto, Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Zeitpunkt, Gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: Wirkt eine Berichtigung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG gemäß § 129 AO auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe im Sinne des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.05.2024
Vorinstanz/AZ: 5 K 12/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 13 29