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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/21 (BFH) |
§§: | EStG § 11, EStG § 38, EStG § 41 a, EStG § 38 a Abs. 1, SGB IV § 7 d, SGB IV § 7 e |
Schlagwörter | Zufluss, Arbeitslohn, Zeitwert, Gutschrift, Auszahlung, Verfügungsmacht, Garantie |
Rechtsfrage: | Fließt Arbeitslohn, der auf einem Zeitwertkonto gutgeschrieben wird, um ihn später in der ruhestandsnahen Freistellungsphase auszuzahlen, beim Fehlen einer Zeitwertkontengarantie nicht erst mit der Auszahlung des Arbeitslohns, sondern bereits mit dessen Gutschrift auf dem Zeitwertkonto zu (vgl. BMF-Schreiben vom 17.6.2009 - IV C 5-S 2332/07/0004, 2009/0406609, BStBl 2009 I S. 1286)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 122/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 55 |