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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 22/22 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitgeber, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Alter, Freistellung
Rechtsfrage: Darf der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.11.2021
Vorinstanz/AZ: 12 K 2486/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 22 12