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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/08 |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16, UmwStG § 24 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Einbringung, Praxis, Eröffnungsbilanz, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Bilanz |
Rechtsfrage: | Zwingender Ansatz des Wertes, den die Personengesellschaft für eingebrachtes Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz ausweist als Veräußerungspreis bei dem Einbringenden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG: Handelt es sich bei dem Ansatz in der Eröffnungsbilanz bzw. bei der Einreichung der Bilanz beim Finanzamt um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2106/06 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 910 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 12/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 41 25 |