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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/22 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 3, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a Nr. 2
Schlagwörter Juristische Person, Wettbewerb, Wirtschaftliche Tätigkeit, Unternehmen, Hoheitliche Tätigkeit, Innenumsatz, Organschaft
Rechtsfrage: 1. Liegen nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vor? - 2. Erbringt eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Organträger) eingegliedert ist, durch Ausführung von Reinigungs-, Hygiene- sowie Wäschereileistungen eine öffentliche Aufgabe im hoheitlichen Bereich oder führt sie eine wirtschaftliche Tätigkeit aus? - Das Verfahren V R 40/19 war durch Beschluss vom 7.5.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-269/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 26.1.2023 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-184/23 ausgesetzt (erneute EuGH-Vorlage). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.10.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 309/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 22 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2023
Erledigungs-Az: V R 20/22
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: V R 40/19 - Verfahren ist erledigt durch: Erneute Vorlage an EuGH (Beschluss vom 26.1.2023) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-184/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 04 65