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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 8/07 |
§§: | KStG § 54 Abs. 10 a, KStG § 54 Abs. 11, KStG § 23, KStG § 30 |
Schlagwörter | Ausschüttungsbelastung, Definitivbesteuerung, Ausschüttungsfinanzierung, Ausschüttungsverrechnung, Körperschaftsteuer, EK 02, EK 03, EK 45 |
Rechtsfrage: | Sind von der Vorschrift des § 54 Abs. 10 a Satz 2 KStG 1999 - entgegen dem Wortsinn - im Wege der teleologischen Reduktion Fälle auszunehmen, in denen es infolge der Festschreibung des EK 45 zu einer Ausschüttungsverrechnung mit dem EK 02/EK 03 kommt, obwohl ausreichend EK 45 zur Ausschüttungsfinanzierung zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 212/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 8/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 66 |