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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1443/21 (BVerfG) |
| §§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a, EStG § 8 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Betriebsveranstaltung, Einkünfte, Sachbezüge, Typisierung, Lohnsteuer, Verfassung, Geldwerter Vorteil, Zuwendung, Festpreis, Teilnahme, Leerkosten |
| Rechtsfrage: | Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | VI R 31/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 11 09 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 20.07.2023 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1443/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |