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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-37/23 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Körperschaftsteuer, Nichtigkeit, Gibraltar, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2022) 7665 final der Kommission vom 31.12.2022 in der Sache SA.34914 (2013/C) - Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären und - der Kommission ihre Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 179 S. 54