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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 36/11 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Altersvorsorge
Rechtsfrage: Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG: Mindern Beiträge eines gewerbliche Einkünfte erzielenden Kindes für eine private Krankenzusatzversicherung und eine private Altersvorsorge die maßgeblichen Einkünfte und Bezüge? Stellt die Versagung des Abzugs eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG dar, gegenüber solchen Kindern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und bei denen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung abzugsfähig sind? (vgl. auch Entscheidung des BVerfG vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 = SIS 05 30 28) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.01.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 3574/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1170
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.09.2012
Erledigungs-Az: XI R 36/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 10