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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 40/22 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 240 Abs. 2, HGB § 242 Abs. 1, HGB § 246 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Bilanzierungsgrundsätze, Aktivierungspflicht
Rechtsfrage: Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung: 1. Sind die Bilanzierungsgrundsätze der BFH-Urteile vom 17.2.1998 VIII R 28/95 (BFHE 186 S. 29, BStBl 1998 II S. 505), vom 20.5.1992 X R 49/89 (BFHE 168 S. 182, BStBl 1992 II S. 904) und vom 12.2.2015 IV R 29/12 (BFHE 249 S. 177, BStBl 2017 II S. 668) anwendbar? - 2. Sind Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.09.2022
Vorinstanz/AZ: 10 K 1809/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 16
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 40/22