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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 45/24 (BVerfG) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2, EStG § 52 Abs. 32 a, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 20 b |
Schlagwörter | Abfärbung, Aufwärtsabfärbung, Bagatellgrenze, Beteiligung, echte Rückwirkung, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gewerbebetrieb, Gewerbliche Prägung, Mitunternehmer, Rückwirkung, Steuergerechtigkeit, Umqualifizierung, Verfassung, Vermögensverwaltung |
Rechtsfrage: | Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte: Keine Geringfügigkeitsgrenze, keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | IV R 24/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 18 02 |