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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 26/24 (BFH) |
§§: | EStG § 32 a Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Grundfreibetrag, Verfassung, Existenzminimum, Bürgergeld |
Rechtsfrage: | Ist § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG (i.d.F. des InflAusG) - in den für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Fassungen - mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil steuerpflichtige Bürger durch die darin normierten Grundfreibeträge schlechter gestellt werden als Empfänger von Bürgergeld? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 37/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 13 81 |