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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/24 (BFH) |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 94, BGB § 95 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Forstwirtschaft, Bemessungsgrundlage, Scheinbestandteil, Feststellungslast |
Rechtsfrage: | Ist der Wert der auf einem Grundstück stehenden Bäume auch dann aus der Bemessungsgrundlage auszuschließen, wenn - anders als in den BFH-Urteilen vom 25.1.2022 II R 36/19 und vom 23.2.2022 II R 45/19 - keine Aufteilung des Kaufpreises im Grundstückskaufvertrag erfolgt ist? Wer trägt in diesem Fall die objektive Feststellungslast dafür, dass bereits im Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung die Absicht bestand, die Gehölze (Forstpflanzen) später wieder zu entnehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 180/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 13 75 |