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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/23 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 4
Schlagwörter Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, Vervielfältiger, Zinssatz
Rechtsfrage: Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.05.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 2064/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 04 42