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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 21/10 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Beteiligung, Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Durchgangserwerb |
Rechtsfrage: | Sind die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach dem zivilrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils stets nach dem Durchschnittswert zu ermitteln, oder ist im Streitfall hinsichtlich eines erworbenen und alsbald an die Mitgesellschafter weitergereichten Teilanteils ein Durchgangserwerb anzunehmen, der die direkte Zuordnung der auf diesen Teilanteil entfallenden Anschaffungskosten im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2850/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 18 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 21/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 27 |