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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/23 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1 Satz 1, AStG § 1 Abs. 1 Satz 3, AStG § 1 Abs. 3 Satz 9, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Außensteuerrecht, Funktionsverlagerung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung - Kein Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Überlassung einer Gewinnchance in Gestalt einer vermögenswerten Position: Liegt eine Funktionsverlagerung nicht vor, wenn weder Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile oder Geschäftschancen übertragen werden, noch eine kausale Verknüpfung zwischen der Übertragung von Vorteilen im weitesten Sinne und der Übertragung der Befähigung, eine Funktion auszuüben, besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.03.2023
Vorinstanz/AZ: 10 K 310/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 10 60