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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 40/23 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 4, EStG § 17 Abs. 1 Satz 2, EStG § 17 Abs. 2 Satz 2, EStG § 4 Abs. 2
Schlagwörter Verdeckte Einlage, Bilanzberichtigung
Rechtsfrage: 1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG hätte versteuert werden müssen, diese Versteuerung aber materiell-rechtlich unzutreffend unterblieben ist und der gegenüber dem Gesellschafter ergangene Einkommensteuerbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann? - 2. Sind im Rahmen des formellen Bilanzzusammenhangs fehlerhafte Bilanzansätze dann erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 16.05.2023
Vorinstanz/AZ: 1 K 330/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 13