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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-449/19 (EuGH) |
| §§: | UStG § 4 Nr. 13, UStG § 15, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 15 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 136 |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Lieferung, Wärme, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer |
| Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften der RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 12.09.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 3709/16 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 348 S. 2 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 12 45 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 17.12.2020 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-449/19 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 20 98 |