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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/24 (BFH) |
§§: | FGO § 63 |
Schlagwörter | Passivlegitimation, Kindergeld, Zuständigkeit, Wechsel |
Rechtsfrage: | Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg): Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 16111/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 02 83 |