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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/23 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 4 a Satz 3, EStG § 20 Abs. 4 a Satz 2
Schlagwörter Verlust, Kapitalvermögen, Tarif, Zuzahlung, Abgeltungsteuer, Wertpapier
Rechtsfrage: Kommt § 20 Abs. 4 a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Ist der Tatbestand des § 20 Abs. 4 a Satz 3 EStG nur dann erfüllt, wenn der Emittent im Zeitpunkt der Fälligkeit der Teilschuldverschreibung ein freies Wahlrecht zur Einlösung in Geld oder/und in Wertpapieren innehat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.11.2023
Vorinstanz/AZ: 2 K 696/19 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 01 56