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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/23 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Darlehen, Rückzahlung, Fälligkeit, Zinsen, Zufluss, Novation
Rechtsfrage: Nachträgliche Änderung der Laufzeit im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung: Kommt die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Fälligkeitsregelung in Bezug auf die Zinsforderung (Novationsvereinbarung) allein deswegen einer Auswechslung des Schuldgrunds und damit einer Schuldumschaffung gleich, weil die vertragliche Hauptpflicht in Gestalt der Darlehensrückzahlung bereits weggefallen ist und damit der akzessorische Zusammenhang des Zinsanspruchs als Nebenforderung mit der Darlehensverbindlichkeit als Hauptforderung gelöst wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 24.02.2022
Vorinstanz/AZ: 6 K 720/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 09 53