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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-276/24 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 205
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Steuerhinterziehung, Leistung
Rechtsfrage: Steht Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Praxis entgegen, nach der der Empfänger einer steuerpflichtigen Leistung für die vom Lieferer dieser Leistung geschuldete Mehrwertsteuer in Anspruch genommen werden kann, obwohl dem Empfänger dieser steuerpflichtigen Leistung wegen seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung das Recht auf Vorsteuerabzug bereits versagt wurde?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/4709
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.07.2025
Erledigungs-Az: Rs C-276/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 10 12