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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/20 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 5, KStG § 34 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, AO § 167 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Haftung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Nachforderung
Rechtsfrage: Haftung für Kapitalertragsteuer: 1. Ist die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß? - 2. Kann für einen Nachforderungsbescheid zur Kapitalertragsteuer die Regelung des § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 5250/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 88
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 44/20