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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 26/24 (BFH) | 
| §§: | GG Art. 12 Abs. 1, VergnStG BR, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Vergnügungssteuer, Berufsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, Spielbank | 
| Rechtsfrage: | 1. Verletzt die Erhebung der Vergnügungssteuer das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? - 2. Liegt in der höheren Gesamtsteuerbelastung eines Spielhallenbetreibers im Vergleich zum Betreiber der öffentlichen Spielbank in Bremen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Bremen | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.09.2024 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 89/23 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 14 90 |