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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 31/12 (BFH) |
§§: | ZK Art. 220 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Nacherhebung, Aktiver Irrtum, Einfuhrabgaben |
Rechtsfrage: | Nacherhebung von Einfuhrabgaben für eingeführte digitale Bilderrahmen nach irrtümlicher Nichtbeachtung der VO Nr. 1156/2008 durch die Zollbehörde. Setzt die Nacherhebung von Einfuhrabgaben auch dann eine Gesamtbetrachtung hinsichtlich der vom Zollschuldner aufgewendeten Sorgfalt voraus, wenn sich aus der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung der Irrtum der Zollbehörde bei der Erhebung der Einfuhrabgaben eindeutig ergibt? (Divergenz zur Rechtsprechung des EuGH und BFH?) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 7/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2013 |
Erledigungs-Az: | VII R 31/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 69 |