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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/22 (BFH)
§§: DBA-Niederlande Art. 14 Abs. 1, DBA-Niederlande Art. 22 Abs. 1 Buchst. a, EStG § 50 d Abs. 9 Satz 4
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Arbeitslohn, Steuerfreistellung
Rechtsfrage: Führt die Anwendung der niederländischen sog. 30 %-Regelung zu einer teilweisen tatsächlichen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns i.S. des § 50 d Abs. 9 Satz 4 EStG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande und kann Deutschland insoweit von einer Steuerfreistellung der Einkünfte aus den Niederlanden absehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.10.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 2867/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 21 82
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 51/22