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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-213/24 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Immobilie, Ehegatten, Veräußerung, Unternehmer, Aufteilung
Rechtsfrage: 1. Sind die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG, insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie, dahin auszulegen, dass eine Person, die eine Immobilie verkauft, die zuvor nicht für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wurde, und mit der Vorbereitung des Verkaufs einen professionellen Unternehmer beauftragt, der anschließend als Bevollmächtigter dieser Person eine Reihe organisierter Maßnahmen ergreift, um die Immobilie aufzuteilen und für einen höheren Preis zu verkaufen, eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt? - 2. Sind die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG, insbesondere Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie, dahin auszulegen, dass jeder der gemeinsam handelnden Ehegatten gesondert als eine Person anzusehen ist, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt?
Vorinstanz: Wojewódzki Sad Administracyjny we Wroclawiu (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/3594
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.04.2025
Erledigungs-Az: Rs C-213/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 05 03