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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 46/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2 a Satz 1, GrEStG § 6 a Satz 4 |
Schlagwörter | Einbringung, Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Ist im Rahmen einer Einbringung der Erwerb einer Vorratsgesellschaft vergleichbar mit den Fällen der Umwandlung zur Neugründung (vgl. § 123 UmwG), sodass die Vorbehaltensfristen des § 6 a Satz 4 GrEStG nicht eingehalten werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 914/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 88 |
Erledigendes Gericht: | bffh |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 46/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |