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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/22 (BFH)
§§: DBA-Luxemburg Art. 14 Abs. 1, EStG § 19, OECD-MA Art. 15, AO § 2 Abs. 2, GG Art. 80 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Abfindung, Luxemburg
Rechtsfrage: Besteuerungsrecht für Abfindung eines ehemals in Luxemburg tätigen Arbeitnehmers: 1. Wurden die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (BStBl 2011 I S. 853) zu Abfindungen enthaltenen Regelungen nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV vom 9.7.2012 (BStBl 2012 I S. 693) in innerstaatliches Recht überführt? - 2. Wird das in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 7.9.2011 (bzw. § 10 KonsVerLUXV vom 9.7.2012) gefundene Abkommensverständnis, Abfindungen infolge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans von der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat freizustellen, durch den Wortlaut des Art. 14 Abs. 1 DBA-Luxemburg nicht gedeckt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.11.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 2222/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 88
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 4/22