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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 139/97 |
§§: | KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | LKW, Änderungsfestsetzung |
Rechtsfrage: | Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges (PKW - LKW). - War eine nachträgliche Änderung der Steuerfestsetzung (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977) ausgeschlossen, weil bei erstmaliger Festsetzung (für die Klägerin) die Problematik der Umbaufälle durch den Erlaß des FinMin bekannt war? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6459/96 Kfz |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 413 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 139/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 19 72 |