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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/23 (BFH)
§§: KStG § 8 c Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 c Abs. 1 Satz 3, EStG § 10 d Abs. 2, GewStG § 10 a Satz 10
Schlagwörter Verlustabzug, Schädlicher Beteiligungserwerb
Rechtsfrage: Kein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. vom 11.12.2018, wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control innerhalb der Körperschaft führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.08.2023
Vorinstanz/AZ: 9 K 2166/21 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 16 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2024
Erledigungs-Az: I R 53/23 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 25.7.2024) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.