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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/24 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 a, GrEStG § 6 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 4 Nr. 1, GrEStG § 3 Nr. 6 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Steuerbefreiung, Verwandtschaftsverhältnis, Nichterhebung |
Rechtsfrage: | Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann? - Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zugerechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 543/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 05 99 |