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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-169/02 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe a |
| Schlagwörter | Umsatzsteuer, Nachnahmesendungen, Briefe, Pakete, EG |
| Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a) Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass - i) ein Mitgliedstaat berechtigt ist, auf Nachnahmesendungen von Briefen und Paketen durch die öffentliche Posteinrichtung Mehrwertsteuer zu erheben, wenn der Mitgliedstaat diese Sendungen von dem Monopol und der Beförderungspflicht nach dem Postrecht dieses Mitgliedstaats ausgenommen hat, oder - ii) ist ein Mitgliedstaat verpflichtet, die Mehrwertsteuererhebung auf solche Sendungen zu unterlassen? - 2. Für den Fall, dass weder Frage 1 i) noch 1 ii) eindeutig bejaht werden kann: Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob ein Mitgliedstaat unter den in Frage 1 i) beschriebenen Umständen berechtigt ist, Mehrwertsteuer auf Nachnahmesendungen von Briefen oder Paketen an Private zu erheben, oder verpflichtet ist, die Erhebung von Mehrwertsteuer auf derartige Sendungen zu unterlassen? |
| Vorinstanz: | Østre Landsret (Dänemark) |
| Vorinstanz/Datum: | 01.05.2002 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 156 S. 11 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |