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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/23 (BFH)
§§: ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 5, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Anteilszuwendung, Steuerbefreiung, Nachversteuerung
Rechtsfrage: Nachversteuerung gemäß § 13 a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 ErbStG 2009: Ist der Nachversteuerungstatbestand personenneutral auszulegen und liegt ein "Aufheben" nur bei Beendigung der vertraglichen Bindungen vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 28.09.2023
Vorinstanz/AZ: 3 K 124/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 20 59