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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/23 (BFH)
§§: AO § 233 a, EStG § 26, EStG § 26 a
Schlagwörter Zinsfestsetzung, Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Gesamtschuldner
Rechtsfrage: Auswirkung eines Antrags auf Durchführung von Einzelveranlagungen auf bereits im Zusammenhang mit Zusammenveranlagungen festgesetzte Zinsen: Bleiben die bis zum Antrag auf Durchführung der Einzelveranlagung aufgelaufenen Zinsen weiterhin festgesetzt, mit der Folge, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin hierfür in Anspruch genommen werden kann, obwohl die Einkünfte zu 100 v.H. auf den Ehemann verteilt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.10.2022
Vorinstanz/AZ: 14 K 642/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 17