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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 28/23 (BFH)
§§: ZK Art. 220 Abs. 1
Schlagwörter Antidumpingzoll, Einfuhr, Zeitpunkt, Nacherhebung
Rechtsfrage: Kann Art. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 der Kommission vom 26.2.2016 dahin ausgelegt werden, dass die Aufhebung der Antidumpingzölle nicht nur ab dem 28.2.2016 für die Zukunft gilt, sondern auch bis zum 27.2.2016 erfolgte Einfuhren von diesen Zöllen unterliegenden Verbindungselementen erfasst, bei denen die Festsetzung (von Antidumpingzöllen und anderen Abgaben) jedoch zu einem Zeitpunkt nach dem 28.2.2016 erfolgte (Nacherhebung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.04.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 150/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 00 58