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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 25/24 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 11 a |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Sonderleistungen, Corona-Sonderzahlung |
Rechtsfrage: | Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie beispielsweise Urlaubsgeld, worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand, teilweise als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11 a EStG auszahlen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 196/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 20 17 |