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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 36/23 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 a Satz 3, EStG § 62 Abs. 1 a Satz 4, EStG § 62 Abs. 1 a Satz 5, FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Familienkasse, Freizügigkeit, Verlustfeststellung, Ausländerbehörde
Rechtsfrage: Ist die Familienkasse nach § 62 Abs. 1 a EStG berechtigt und verpflichtet, trotz Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung eines Unionsbürgers zu prüfen, festzustellen und Kindergeld festzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.02.2023
Vorinstanz/AZ: 15 K 1527/22 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 20 67