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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 5/24 (BFH) |
| §§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c |
| Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Heilbehandlung, Medizinisches Versorgungszentrum, Arzt, Care-plus-Vertrag, Nebenleistung |
| Rechtsfrage: | Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums aufgrund von Kooperationsverträgen mit Pflegeheimen: Sind Umsätze eines medizinischen Versorgungszentrums, das in Erfüllung übernommener Pflichten aus Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92 b SGB XI und § 140 a SGB V wie im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ärztliche Heilbehandlungen erbracht und im Rahmen von Kooperationsverträgen Ärzte verpflichtet hat, welche die persönlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erfüllen, umsatzsteuerfrei, weil die Umsätze aus sog. "Care-plus-Verträgen" entweder medizinische Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder damit zusammenhängende Nebenleistungen darstellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 14.02.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7004/22 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 54 |