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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1321/07 (BVerfG)
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 355 Abs. 1, EG Art. 10
Schlagwörter Rechtskraft, Bestandskraft, Rechtsbehelf, Rechtsbehelfsfrist, EG, Umsatzsteuer, Geld, Geldspielautomat, Steuerbefreiung, Änderung, Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
Rechtsfrage: Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen der Betreiber von Geldspielautomaten - Einspruchsfrist. - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.11.2006
Vorinstanz/AZ: V R 67/05
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl II 2007 S. 436
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 06 42
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.09.2008
Erledigungs-Az: 2 BvR 1321/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 73