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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/23 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2, UrhG § 97 Abs. 2 |
Schlagwörter | Schadensersatz, Steuerbare Leistung, Entgelt, Urheberrecht |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen eines außergerichtlichen Abmahnverfahrens: Sind Schadensersatzzahlungen eines Abgemahnten, die dieser gem. § 97 Abs. 2 UrhG als Kompensation für die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (hier von Fotos, die gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG urheberrechtlich geschützt sind) zahlt, als umsatzsteuerrechtliches Entgelt zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 7144/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 20 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2024 |
Erledigungs-Az: | V R 19/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |