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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 5/24 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Abfärbetheorie, Geringfügigkeit, Bagatellgrenze, Photovoltaik |
Rechtsfrage: | Führt bereits die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft, auch wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1572/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 10 34 |